Bei Katastrophen und Notlagen muss in erster Linie der gefährdeten oder hilfsbedürftigen Bevölkerung geholfen werden. Unter Betreuung werden all jene Massnahmen verstanden, welche bezwecken, Menschen aufzunehmen, zu beherbergen, zu ernähren, zu kleiden, zu pflegen und für deren Wohlergehen zu sorgen. Die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung der schutzsuchenden Menschen sollen unterstützt und gefördert werden.
Kernaufgaben:
- Betreuen von schutzsuchenden Personen
- Unterstützen der Einsatzkräfte
- Unterstützen des öffentlichen Gesundheitswesens
Personal und Tätigkeiten:
Zugführer Betreuung
- Führen eines Betreuungszuges in der Ausbildung und im Einsatz
- Erstellen von Planungen und Einsatzvorbereitungen
- Vorbereiten und Durchführen der Ausbildung in Wiederholungskursen
Gruppenführer Betreuung
- Führen der Betreuer in der Ausbildung und im Einsatz
- Einrichten und Betreiben von Betreuungsstellen
- Sicherstellen von Empfang, Registrierung und Betreuung von schutzsuchenden Personen