Kulturgüterschutz

Kulturgüter sind bewegliche oder unbewegliche Güter, die für das kulturelle Erbe von grosser Bedeutung sind, wie z. B. Denkmäler, Kunstwerke, Bücher und andere Gegenstände. Der Zivilschutz hilft mit, einen wirksamen Schutz des Kulturgutes sicherzustellen. Neben kriegerischen Ereignissen sind Kulturgüter durch natur- und technikbedingte Gefahren sowie durch Diebstahl, Vandalenakte, unsachgemässe Lagerung und Unkenntnis bedroht.

Kernaufgaben

  • Erstellen von Planungen und Basisdokumentationen
  • Erstellen von Einsatzplänen in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
  • Umsetzen von Schutzmassnahmen (Evakuierung, Lagerung usw.) für Kulturgüter im Ereignisfall
  • Beraten der Führungsorgane, Einsatzdienste und Besitzer von Kulturgut

Personal und Tätigkeiten

Chef Kulturgüterschutz

  • Beraten der Gemeindebehörden und Partner im Bevölkerungsschutz in allen relevanten Fragen des KGS
  • Erstellen von Einsatzdokumentationen und Einsatzplänen in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

Kulturgüterschutz-Spezialist

  • Mithilfe beim Erstellen und Aktualisieren eines Inventars der Kulturgüter in der Gemeinde
  • Durchführen von Sofortmassnahmen zur Schadenbegrenzung an Kulturgütern nach der Anleitung des Chefs KGS oder von Fachexperten
  • Vorbereiten und Durchführen der Ausbildung in Wiederholungskursen